Skip to main content

Wenn’s kalt wird

Pflichten bei Eis und Schnee

Wer ein Haus mit Zufahrt hat oder mit dem Auto fährt, ist meist wenig begeistert von Schneefall.

Denn dann kommt man auf den Straßen schlecht voran und muss obendrein Bürgersteige freischaufeln. Auch wenn Klimamodelle milde Winter für Europa vorhersagen, können durch bestimmte Wetterphänomene weiterhin kalte Temperaturen und Schnee und Eis auftreten.

Eigentümer oder Mieter haben eine Räumpflicht

Bei Schnee und Glatteis müssen Eigentümer von Immobilien Bürgersteige, Wege und Zufahrten räumen oder streuen. Gemeint sind die Abschnitte, die zum Grundstück gehören bzw. daran angrenzen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert Schadensersatzansprüche, wenn jemand dort ausrutscht und dabei zu Schaden kommt. Eigentümer können die Räum- und Streupflicht auf ihre Mieter übertragen. Das muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein.

Wenn es in der Hausordnung steht, gilt das nur, wenn diese Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist. Wohnen mehrere Mieter im Haus, muss klar sein, wer wann zuständig ist. Zu welcher Uhrzeit Gehwege geräumt sein müssen, ist in den Landesgesetzen oder in den Satzungen der Gemeinden geregelt. Meist gilt, dass die Wege von 7 bis 20 Uhr frei sein müssen, sonn- und feiertags von 9 Uhr an.

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Rutscht jemand auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, springt zunächst die eigene Krankenversicherung ein. Wenn der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg passiert ist, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Die Krankenversicherung kann sich aber die Kosten beim Verursacher zurückholen, und das wäre die Person, die die Streupflicht hatte.

Betroffene sollten dann ihre Haftpflichtversicherung informieren, die den Anspruch prüft und den Schaden gegebenenfalls reguliert. Wer keine Haftpflichtversicherung hat und einen Schaden etwa durch unterlassenes Schneeräumen verursacht, muss mögliche Ansprüche aus eigenen Mitteln ersetzen. Das kann je nach Verletzung teuer werden. Bei Langzeitfolgen zahlt beispielsweise u.a. eine private Unfallversicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Schlagwörter


  • Volksbank Bochum Witten EG
  • Stadtwerke Witten   Banner