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Impfungen werden von den Kassen bezahlt

Windpocken-Fälle sind rückläufig

Windpocken-Fälle sind im Ennepe-Ruhr-Kreis im vergangenen Jahr zurückgegangen.

Nach aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) wurden 2024 insgesamt 89 Infektionsfälle gemeldet, im Jahr 2023 waren es noch 110 und in 2022 insgesamt 34 Fälle.

„Windpocken gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. Wir raten trotz rückläufiger Zahlen dazu, insbesondere Kinder gegen Windpocken impfen zu lassen. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich für ihre Versicherten bezahlt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.

Impfung gegen Windpocken

Auslöser für Windpocken (Varizellen) ist das sogenannte Varizellen-Zoster-Virus, das durch Tröpfcheninfektion über die Luft übertragen wird. „Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich für ihre Versicherten bezahlt“, so Kock.

Für die Grundimmunisierung im Kleinkindalter empfiehlt die STIKO zwei Impfstoffdosen im Alter von elf und 15 Monaten. Dabei sollte ein Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden. „Die Entscheidung, ob Eltern ihr Kind impfen lassen, kann ihnen niemand abnehmen.

Es ist jedoch wichtig, dass sich Eltern mit diesem Thema auseinandersetzen, um gestärkt im Sinne ihres Kindes zu handeln“, so Kock. Eine Impfung kann nachgeholt werden, wenn sie nicht im empfohlenen Alter erfolgte.

Juckreiz lindern

Trotz des extremen Juckreizes sollten Windpocken nicht aufgekratzt werden. Dies kann nicht nur Narben hinterlassen. Durch das Kratzen können sich die Bläschen auch entzünden, und es kann zu schweren Hautinfektionen kommen.

Vom Arzt verordnete Salben oder Lotionen lindern den Juckreiz. Wie bei allen Virusinfektionen hilft Bettruhe bei der Genesung. Die Windpocken-Erreger verbleiben, wie alle Herpesviren, nach einer durchgemachten Windpockeninfektion im Körper. Sie ruhen sozusagen und können unter besonderen Umständen reaktiviert werden. Dann verursachen sie die sogenannte Gürtelrose (Herpes Zoster).

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