Skip to main content

Bis dass der TÜV uns scheidet

Muss es wirklich immer ein neues Auto sein?

Wir trennen den Müll, sparen Wasser, vermeiden Plastik – alles schön und gut. Doch was helfen der Umwelt all diese Maßnahmen, wenn wir meinen, alle zwei bis fünf Jahre unbedingt ein neues Auto kaufen zu müssen? Beim Statussymbol vieler Deutscher bleibt der Umweltgedanke oft außen vor.

Etwa eine halbe Million Kilometer oder mindestens zehn Lebensjahre muss ein durchschnittliches Auto auf dem Buckel haben, bevor ein Wechsel zum Neuwagen aus ökologischer Sicht sinnvoll ist. Wenn der neue Karton unbedingt ein SUV sein muss (der Anteil liegt aktuell bei rund 30 Prozent aller verkauften Neuwagen), kann man noch einige Kilometer und Jährchen dazurechnen.

Über ein neues E-Auto freut sich das Klima zwar früher, aber so ein Ding ist teuer, und die Ladeinfrastruktur ist noch lange nicht flächendeckend. Warum also nicht einfach die alte Karre weiterfahren nach dem 70er-Jahre-Motto „Wir bleiben zusammen, bis dass der TÜV uns scheidet.“? Die Zwangsscheidung kann man sogar noch etwas hinauszögern, und wirklich teuer ist das auch nicht.

Welchen Spielraum gibt‘s denn überhaupt?

Grundsätzlich müssen private Pkw alle zwei Jahre aufs Neue überprüft werden, ansonsten drohen Bußgelder sowie Punkte in Flensburg. Doch gemach, gemach: Einen Monat kann man den TÜV locker überziehen, ohne dass überhaupt irgendwas droht. Bei zwei bis vier Monaten ohne TÜV kostet der Spaß weniger als ein Essen im Restaurant – gerade mal 15 Euro.

Und selbst, wer so vergesslich ist, dass er den TÜV-Termin versehentlich um bis zu acht Monate überzieht, wird lediglich mit einem Bußgeld von 25 Euro bedacht. Nach mehr als acht Monaten wird‘s dann aber kritisch. Das Bußgeld steigt auf 60 Euro; zusätzlich bekommt man einen Punkt in Flensburg. Spätestens nach einem Dreivierteljahr sollte man sich also überlegen, ob man überhaupt noch zum TÜV fährt oder ob die Karre nach den strengen TÜV-Statuten hin und die Fortsetzung der Ehe sinnlos ist.

Vier Wochen Zeit für die Mängelbehebung

Wer sein Auto beim TÜV vorführt, ist mit 99 Euro für die Hauptuntersuchung dabei, mit AU kostet‘s 153 Euro. Wenn ein Pkw bei der TÜV-Prüfung durchfällt, hat man einen Monat Zeit, die festgestellten Mängel beheben zu lassen und das Fahrzeug erneut vorzuführen.

Für die Nachprüfung werden 6,50 Euro fällig; wer die Mängel noch am selben Tag beheben lässt, zahlt keine Gebühr. Wird der Zeitraum von einem Monat überschritten, fallen die 99 Euro erneut an, die AU gilt noch für den Folgemonat nach Vorführung. Wer auch diese Frist versäunmt, darf wieder den vollen Betrag von 153 Euro zahlen.

Zuschläge für Vergessliche

Wird der TÜV mehr als zwei Monate überzogen, wird das Vorführen des Fahrzeugs als ‚„erweiterte Hauptuntersuchung“ deklariert, die rund 20 Prozent teurer ist als die eigentliche TÜV-Prüfung.

Zwischenzeitlich wurde übrigens vor einigen Jahren in vielen Bundesländern der TÜV aufs ursprüngliche Fälligkeitsdatum zurückdatiert. Diese Unsitte wurde jedoch schnell zurückgenommen. Schließlich bescheinigt der TÜV die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs für volle zwei Jahre und nicht für zwei Jahre abzüglich der Monate, um die der eigentliche Prüftermin überzogen wurde.

Wer auf der sichere(re)n Seite sein möchte, sollte seinen Pkw vor dem TÜV-Termin checken lassen, entweder in einer Werkstatt oder alternativ in einer Hob­by-Miet-Werkstatt. Der oder die Schrauber vor Ort helfen in den meisten Fällen gerne.

Schlagwörter


  • Volksbank Bochum Witten EG
  • Stadtwerke Witten   Banner

Auch interessant

Meist gelesen