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Alkohol bleibt zunächst die einzige Droge in Biergärten

Schlechte Karten für Cannabis-Konsumenten

Tüten kleben war gestern, Tüten bauen ist heute: Seit dem 1. April sind Besitz und Genuss von Cannabis in Deutschland legal. Bis zu 25 Gramm Grass darf man in der Öffentlichkeit dabei haben.

Dass man das Kraut nicht dabei hat, weil es besonders schön aussieht, versteht sich von selbst. Vielmehr darf mit dem Segen der Bundesregierung nun auch in der Öffentlichkeit gekifft werden.

Ausnahmen gibt es auch. So darf man seinen Joint unter anderem nicht in Gegenwart von Minderjährigen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder auf Spielplätzen rauchen. Ein paar Einschränkungen gibt es also, aber mit einer Kanne Bier in der Hand würde man an diesen Orten auch nicht unbedingt eine bessere Figur machen.

Entscheidung obliegt dem Gastronom

Im Biergarten dagegen – das lässt bereits der Name vermuten – fällt man mit einem Bier nicht unangenehm auf. Doch wie sieht es aus, wenn man sich zum Bierchen oder alternativ einfach so ein Tütchen gönnen möchte? Einfach freuen und anzünden ist nicht, denn die Entscheidung, ob man darf oder nicht, obliegt – sofern nicht eine der oben genannten Einschränkungen greift – allein dem Gastronom, der die entsprechende Lokalität betreibt. 

Wir haben uns mal in verschiedenen Wittener Restaurants, Kneipen, Cafes und Hotels mit Außengastronomie umgehört. Das Ergebnis war erwartbar: Abgesehen von rund einem Dutzend bislang Unentschlossener, von denen nicht alle genannt werden möchten, darf fast nirgendwo der Joint kreisen. Lediglich ein Gastronom gab grünes Licht fürs Kiffen, aber auch der möchte das in der Öffentlichkeit nicht an die große Glocke hängen. Gleich mehrere weitere Betriebe waren bei unserer ersten Anfrage noch unschlüssig. Nach ein wenig Bedenkzeit entschieden sie sich jedoch gegen die Erlaubnis.

„Abends `nen Joint, und der Wirt wird kein Freund.“

Die Liste der Lokalitäten mit Außengastro, in denen Cannabisrauchen verboten ist, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das heißt im Klartext auch: In Lokalitäten mit Außengastro, die hier nicht aufgeführt sind, ist das Jointrauchen nicht zwangsläufig erlaubt. Besser immer nachfragen, bevor man eventuell vor dem Problem steht: „Abends `nen Joint, und der Wirt wird kein Freund.“

Hier ist‘s verboten: Am Stöter, Cafe Del Sol, Cafe Extrablatt, Cafe Leye, Dolce & Gambas, Haus Crämer, Hotel Specht, Pfannkuchenhof, Restaurant Zum Scheunentor, Sebo`s Dorfkrug.

Noch nicht entschieden: Königliches Schleusenwärterhaus, Zollhaus Herbede

Drogen unter sich – Ein paar Fakten

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 17.567 Behandlungsfälle von durch den Konsum von Cannabinoiden verursachten psychischen und Verhaltensstörungen erfasst. Demgegenüber standen insgesamt 244.325 Behandlungsfälle wegen psychischer und Verhaltensstörungen aufgrund des Konsums von Alkohol. Einer Länderabfrage zur Anzahl der Rauschgifttoten zufolge wurden im Jahr 2020 in Deutschland insgesamt 1.581 drogenbedingte Todesfälle verzeichnet. Für keinen der erfassten drogenbedingten Todesfälle wurde der Konsum von pflanzlichem Cannabis als Ursache erfasst; allerdings wurden im Jahr 2019 insgesamt sechs und im Jahr 2020 insgesamt vier Todesfälle durch synthetische Cannabinoide verzeichnet. 1

Im selben Jahr starben in Deutschland rund 14.200 Menschen an einer ausschließlich durch Alkoholkonsum bedingten Krankheit. 2 

Im Kinder- und Jugendlichenalter kann der Missbrauch beider Drogen zu bleibenden Schäden führen. Im Erwachsenenalter hat exzessiver Alkoholkonsum über einen längeren Zeitraum schwerwiegende körperliche Folgen, die bis zum Tod führen können, während beim Konsum von Cannabis keine langfristigen Auswirkungen auf den Körper bekannt sind.

Quellen
1: Studie des Deutschen Bundestags
2: Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen

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