Für die Nachwuchsförderung
Sparkassen- und Bürgerstiftung sucht Projekte
Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung (WSuBS) setzt in diesem Jahr bei ihrem Förderschwerpunkt auf Bildung und Erziehung im Sinne von Talent- und Begabtenförderung – und zwar mit einem besonderen Fokus auf Exzellenz.
Die Stiftung ruft daher dazu auf, sich für die Unterstützung der drei herausragendsten Wittener Bildungs-, Erziehungs- sowie Talent- und Begabtenförderprojekte zu bewerben und stellt hierfür jeweils 5.000 Euro zur Verfügung.
Schon im Kindesalter
Bildung beginnt schon im Kindesalter: Durch Spiel und Kommunikation mit Eltern, Geschwistern und anderen Familienmitgliedern erwerben bereits die Kleinsten grundlegende motorische, kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
Spätestens in der Schule lernen die Kinder dann lesen und schreiben, erwerben Wissen in den Bereichen Mathematik, Sprache und Naturwissenschaft. Im gemeinsamen Umgang mit spezifischen Problemstellungen entwickeln sie weitere Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die individuelle sowie auch gesellschaftliche Zukunft notwendig sind.
So tragen Elternhaus und Institutionen wie Kindergarten, Schule, Ausbildungsbetrieb und/oder Universität, aber auch unterschiedlichste Freizeitbeschäftigungen oder Vereine zu einer Entwicklung bei, die Kinder und Jugendliche zu mündigen Mitgliedern der Gesellschaft im Sinne des Gemeinwohls formen.
Vor diesem Hintergrund rückt die WSuBS in diesem Jahr solche Projekte in den Fokus ihrer Förderung, die genau diese Bildungsziele in ganz besonderem Maße sowie auf besondere Weise verfolgen und fördern.
Daher rufen Vorstand und Kuratorium der WSuBS die Träger, Macher und Akteure von Wittener Projekten auf, sich ab sofort schriftlich um eine Förderung ihrer Initiative/Aktion durch die WSuBS zu bewerben, und zwar auf dem Postweg (Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung, c/o Sparkasse Witten, Ruhrstraße 45, 58452 Witten) oder per E-Mail an: info@sparkassen-und-buergerstiftung.de
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Gruppen, Vereine, Fördervereine sowie auch die Träger von Erziehungs-, Bildungs-, Sozial-, Wohlfahrts-, Sport-, oder auch Kultureinrichtungen. Einzelpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie andere Stiftungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 30. September 2024. Danach wird das Stiftungskuratorium die drei Preisträger auswählen – und noch im laufenden Jahr 2024 mit jeweils 5.000 Euro prämieren.
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