Lediglich sechs genehmigte Veranstaltungen
Hier lodern die Flammen: Osterfeuer in Witten
Um bei einem öffentlichen Osterfeuer in Witten dabei zu sein, muss man, je nach Wohnort, zum Teil ganz schön durch die Gegend gondeln. Lediglich sechs genehmigte Veranstaltungen gibt es an den Ostertagen in der Ruhrstadt.
Und hier lodern die Flammen:
Samstag, 30. März:
- Freifläche Kämpenstraße 120, Stallgemeinschaft Brandt, ab 18.30 Uhr
- Rinderweide am Annener Berg 15 a, Entwicklungsgesellschaft für ganzheitliche Bildung e.V., ab 19 Uhr
- Sportplatz am Sonnenschein 2a, Wittener Turnverein 1877 e.V., ab 19 Uhr
- Freifläche am Bürgerhaus Vormholz, Interessengemeinschaft Vormholzer Vereine und Bürger e.V., Vormholzer Straße 90, ab 19 Uhr
- Freifläche am Vormholzer Ring 69f, Nachbarschaftsverein Vormholz e.V., ab 19 Uhr
Sonntag, 31. März:
- Vereinsgelände des ETSV Witten e.V., gegenüber Wetterstraße 49, ab 17 Uhr
Zum gesetzestreuen Zündeln an den Ostertagen mussten/müssen unter anderen folgende Vorgaben erfüllt werden:
- Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden: jeweils 100 Meter zur nächsten Wohnbebauung, zu Waldflächen und Bundesautobahnen, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen und 25 Meter zu Garagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen. Daher war dem ausgefüllten Antrag ein nachvollziehbarer Lageplan beizufügen.
- Die Größe eines Osterfeuers ist begrenzt. Der Holzhaufen darf nicht höher als drei Meter sein und sein Durchmesser sechs Meter nicht überschreiten.
- Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz. Sperrmüll, Autoreifen oder Problemabfälle dürfen nicht verbrannt werden.
- Für die Ausnahmegenehmigung, ein Osterfeuer abbrennen zu dürfen, wurde eine Gebühr von 25 Euro erhoben.
- Wenn bei der Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt werden soll, musste dies ebenfalls beantragt werden. Dafür wurde eine Gebühr von 125 Euro fällig.
- Wenn Musik gespielt wird, war das auch zu beantragen. Dafür wurde eine Gebühr von 30 Euro erhoben.
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